Angebot inkl. Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen
 

a) Definition

b) Beispiel

c) Briefbausteine


a) Definition

Jede Firma, jedes Unternehmen, das eine allgemeine oder detaillierte Anfrage erhält, beantwortet diese durch Zusendung entsprechender Informationen und Unterlagen und versucht alle gestellten Fragen möglichst eindeutig abzuklären. Eine solche Beantwortung einer Anfrage nennt man verlangtes Angebot, während unverlangte Angebote von Firmen von sich aus und ohne eingegangene Anfrage abgeben.

 

Ein verlangtes Angebot auf eine allgemeine Anfrage sollte auf jeden Fall immer mit Dank für das entgegengebrachte Interesse beginnen, ehe man in einer Anlage gewünschte Kataloge und Prospekte, sowie Preislisten und Hinweise auf die eigenen Geschäftsbedingungen übermittelt.

 

Bei einer vorliegenden speziellen Anfrage müssen die Detailfragen möglichst genau beantwortet werden. Dabei muss man immer die juristische Gültigkeit eines solchen Angebots im Auge behalten, denn so wie man anbietet, so muss man dann auch liefern. Einschränken kann man so ein verbindliches Angebot aber durch Angaben wie „Angebot gültig bis...“, „Preisänderungen vorbehalten“, „solange Vorrat reicht“, „Zwischenverkauf vorbehalten“, „ohne Verbindlichkeit“. Diese Zusatzangaben finden sich auch häufig in einer weiteren Form des unangeforderten Angebots, des Werbebriefs (siehe IV).

 

Vollständig detaillierte Angebote enthalten gewöhnlich immer Angaben zur Ware (Art, Menge, Größe, Farbe, Qualität), zum Preis, zur Lieferzeit, zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie ein Hinweis auf die Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Sollte die Beantwortung bzw. Ausarbeitung eines solchen exakten Angebots auf Grund komplexer Vorarbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen, wird der Interessent gewöhnlich davon in Kenntnis gesetzt.


b) Beispiel

siehe Link Angebot


c) Briefbausteine

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Erzeugnissen und senden Ihnen gesondert / mit getrennter Post unseren neuesten Katalog.

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Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom ... und bieten Ihnen an: ... / unterbreiten Ihnen gerne folgendes Angebot: ...

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Unsere Preise verstehen sich FOB Hamburg einschließlich Verpackung.

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Die Preise gelten ab Werk.

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Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum erhalten Sie 2 % Skonto.

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Der Kaufpreis ist ohne Abzug binnen 30 Tagen nach Empfang der Rechnung fällig.

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Die Lieferzeit beträgt .... Wochen.

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Die Lieferung kann voraussichtlich ... / Ende des nächsten Monats erfolgen.

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Wir halten Ihnen unser Angebot bis ... offen.

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Das Angebot ist unverbindlich / freibleibend.

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Zwischenverkauf vorbehalten.

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Wir würden uns freuen, Ihren Auftrag zu erhalten, und versprechen sorgfältige und pünktliche Lieferung.

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Wir freuen uns auf Ihren Auftrag und sind sicher, dass Sie mit unserer Lieferung zufrieden sein werden.

Lieferbedingungen 

Übersicht über die Incoterms 2000

 

Gruppe  E
Abholklausel

EXW (1)

ab Werk (1)

Ex Works (1)

Gruppe  F
Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt

FCA (1)

frei Frachtführer (1)

Free Carrier (1)

FAS (2)

frei Längsseite Seeschiff (2)

Free Alongside Ship (2)

FOB (2)

frei an Bord (2)

Free On Board (2)

Gruppe C
Haupttransport vom Verkäufer bezahlt

CFR (3)

Kosten und Fracht (3)

Cost And Freight (3)

CIF (3)

Kosten, Versicherung und Fracht (3)

Cost, Insurance and Freight (3)

CPT (4)

frachtfrei (4)

Carriage Paid To (4)

CIP (4)

frachtfrei, versichert (4)

Carriage And Insurance Paid To (4)

Gruppe D
Ankunftsklauseln

DAF (1)

geliefert Grenze (1)

Delivered At Frontier (1)

DES (3)

geliefert ab Schiff (3)

Delivered Ex Ship (3)

DEQ (3)

geliefert ab Kai (3)

Delivered Ex Quai (3)

DDU (1)

geliefert unverzollt (1)

Delivered Duty Unpaid (1)

DDP (1)

geliefert verzollt (1)

Delivered Duty Paid (1)


(1) = genannter Ort  (2) = genannter Verschiffungshafen  (3) = genannter Bestimmungshafen

Kosten und Gefahrenübergang

  

Ausfuhr

Import

Durchfuhr

Transport-
vertrag und Kosten

Lieferort 

Gefahren-
übergang

Kostenübergang

EXW

Käufer

Käufer

Käufer

Käufer

Werk des Verkäufers

Lieferort

FCA

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Ort der Übergabe an den Frachtführer

Lieferort

FAS

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Längsseite Schiff im Verschiffungshafen

Lieferort

FOB

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling

CFR

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling Verschiffungs-hafen

Bestimmungs-
hafen

CIF**

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling Verschiffungs-hafen

Bestimmungs-
hafen

CPT

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Ort der Übergabe an den  1. Frachtführer

Lieferort

Bestimmungs-
ort

CIP**

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Ort der Übergabe an den  1. Frachtführer

Lieferort

Bestimmungs-
ort

DAF

Verkäufer

Käufer

V/K*

Verkäufer

Bestimmungsort an der Grenze

Bestimmungsort

DES

Verkäufer

Käufer

V/K*

Verkäufer

Schiff im Bestimmungshafen

Schiff im Bestimmungshafen

DEQ

Verkäufer

Käufer

V/K*

Verkäufer

Kai des Bestimmungshafens

Kai des Bestimmungshafens

DDU

Verkäufer

Käufer

Verkäufer

Verkäufer

Bestimmungsort

Bestimmungsort

DDP

Verkäufer

Verkäufer

Verkäufer

Verkäufer

Bestimmungsort

Bestimmungsort

 

 

 

Ausfuhr

Übernahme der Kosten der Ausfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen  Dokumente im Exportland.

Import

Übernahme der Kosten der Einfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland.

Durchfuhr

Übernahme der Kosten der Durchfuhr und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland.

*V/K: Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Durchfuhr der Waren bis bzw. ab dem benannten Bestimmungsort. Der Verkäufer hat auf eigene Koste und Gefahren die für den Transport bis zum Bestimmungsort erforderlichen Dokumente zu beschaffen, der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort.

Transport

Der Vertragspartner, der für den Abschluss des Transportvertrages und für die Kosten des ordnungsgemäßen Transportes bis zum Ort des Kostenüberganges verantwortlich.

Lieferort

Ort, an dem der Verkäufer zu liefern hat (genaue Bestimmung!).

Gefahrenübergang

Übergang des Risikos vom Verkäufer auf den Käufer.

Kostenübergang

Ort, an dem die Kosten vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Transportversicherung

Bei den Klauseln **CIF und CIP muss Verkäufer auf eigene Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung der Institut Cargo Clauses abschließen.  Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10 % (d.h. 110 %) decken und in der Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden.


Zahlungsbedingungen

Vorauskasse / Vorauszahlung

Barbezahlung bei Auftragserteilung

1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung, 1/3 innerhalb 30 Tage nach Lieferung

Zahlung bei Rechnungserhalt

Zahlung bei Erhalt der Ware gegen Nachnahme

60 Tage Ziel/ 30 Tage netto / Zahlung innerhalb 30 Tage nach Rechnungserhalt

Zahlung innerhalb 14 Tage abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tage netto

Zahlung durch Akzept nur nach besonderer Vereinbarung

Kasse gegen Dokumente

Dokumente gegen Akzept

Übergabe der Versanddokumente erfolgt gegen Bankakzept

Zahlung durch (un)widerrufliches und (un)bestätigtes Dokumentenakkreditiv